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Ehrenamtsvertrag – Muster & rechtliche Hinweise für Vereine

Ein Ehrenamtsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Verein und ehrenamtlich tätiger Person. Auch wenn Ehrenamt grundsätzlich freiwillig und unentgeltlich ist, empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung. Sie definiert Aufgaben, Haftung, Aufwandsentschädigung und wichtige Rahmenbedingungen transparent und rechtssicher.

Gerade im Vereinsalltag sorgt ein klar formulierter Vertrag für ehrenamtliche Tätigkeit für Sicherheit und Professionalität.

Warum ein Ehrenamtsvertrag sinnvoll ist

Rein rechtlich ist ein Ehrenamtsvertrag nicht immer zwingend vorgeschrieben. In der Praxis ist er jedoch sehr empfehlenswert, insbesondere bei:

  • regelmäßiger Tätigkeit
  • Umgang mit Geld oder sensiblen Daten
  • Betreuung von Kindern oder Schutzbefohlenen
  • Repräsentation des Vereins nach außen
  • Zahlung einer Aufwandsentschädigung im Ehrenamt

Ein schriftlicher Vertrag verhindert Missverständnisse und schützt beide Seiten.

Was ist ein Ehrenamtsvertrag genau?

Ein Ehrenamtsvertrag ist kein Arbeitsvertrag. Ehrenamtliche sind keine Arbeitnehmer – es besteht:

  • kein Anspruch auf Gehalt
  • keine Sozialversicherungspflicht
  • kein arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
  • keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Stattdessen handelt es sich um eine freiwillige Tätigkeit, die vertraglich ausgestaltet wird.

Wichtig: Sobald eine Vergütung über reine Aufwandsentschädigungen hinausgeht, kann ein Arbeitsverhältnis entstehen.

Ehrenamtsvertrag Muster – diese Inhalte gehören hinein

Ein rechtssicheres Ehrenamtsvertrag Muster sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

1. Vertragsparteien

  • vollständiger Vereinsname
  • vertretungsberechtigter Vorstand
  • Name und Anschrift der ehrenamtlichen Person

2. Tätigkeitsbeschreibung

  • konkrete Aufgaben
  • Verantwortungsbereich
  • ggf. Vertretungsregelungen

3. Zeitlicher Umfang

  • Beginn der Tätigkeit
  • wöchentlicher/monatlicher Umfang
  • Befristung oder unbefristet

4. Aufwandsentschädigung (falls vorgesehen)

  • Höhe der Aufwandsentschädigung im Ehrenamt
  • Hinweis auf Ehrenamtspauschale oder Übungsleiterpauschale
  • Zahlungsweise

5. Haftung

  • Haftungsbeschränkung gemäß § 31a BGB
  • Regelung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz

6. Datenschutz & Verschwiegenheit

  • DSGVO-Hinweis
  • Vertraulichkeitspflicht

7. Beendigung der Tätigkeit

  • Kündigungsfristen
  • Widerrufsmöglichkeiten

Aufwandsentschädigung im Ehrenamt – was ist erlaubt?

Viele Vereine zahlen eine Aufwandsentschädigung im Ehrenamt, um Zeit und Engagement anzuerkennen. Dabei sind steuerliche Grenzen zu beachten:

Ehrenamtspauschale

  • bis zu 960 € pro Jahr steuerfrei (Stand 2026)

Übungsleiterpauschale

  • bis zu 3.300 € pro Jahr steuerfrei (Stand 2026)
  • gilt für Trainer, Ausbilder, Betreuer

Wichtig:

  • Die Zahlung muss in der Satzung erlaubt sein.
  • Es darf sich nicht um eine verdeckte Vergütung handeln.
  • Die Tätigkeit muss nebenberuflich erfolgen.

Bei Unsicherheiten sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.

Typische Fehler beim Vertrag für ehrenamtliche Tätigkeit

Häufige Probleme in der Praxis:

  • kein schriftlicher Vertrag
  • unklare Aufgabenbeschreibung
  • fehlende Haftungsregelung
  • keine Regelung zur Aufwandsentschädigung
  • Vermischung mit Arbeitsvertrag-Formulierungen
  • fehlender DSGVO-Hinweis

Gerade kleine Vereine unterschätzen das Risiko unklarer Vereinbarungen.

Ehrenamtsvertrag einfach erstellen mit den Vereins-Tools

Mit den Vereins-Tools kannst du ein rechtssicheres Ehrenamtsvertrag Muster direkt online erstellen – ohne juristische Vorkenntnisse.

Vorteile:

  • geführter Erstellungsprozess
  • alle wichtigen Pflichtangaben integriert
  • rechtlich geprüfte Struktur
  • Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen
  • sofortiger Download als PDF oder Word-Datei
  • keine Registrierung erforderlich

So entsteht in wenigen Minuten ein professioneller Vertrag für ehrenamtliche Tätigkeiten im Verein.

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Fazit

Ein klar geregelter Ehrenamtsvertrag schützt beide Seiten: Verein und Ehrenamtliche. Er schafft Transparenz, minimiert Haftungsrisiken und sorgt für professionelle Strukturen – besonders bei gezahlten Aufwandsentschädigungen.

Mit einer strukturierten Vorlage lassen sich rechtliche Fallstricke vermeiden und Vereinbarungen sauber dokumentieren.

Hinweis: Dieser Artikel bietet nur allgemeine Informationen zum Vereinsrecht. Für verbindliche Auskünfte sollten sich Vereine an einen Steuerberater oder Fachanwalt wenden.