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Ehrenamtsvertrag

Ehrenamtsvertrag Vorlage (PDF) – Muster für Vereine | § 3 Nr. 26a EStG (960 €/Jahr)

Ehrenamtspauschale (bis 840 €/Jahr)
Klare Tätigkeitsbeschreibung
Haftung & Datenschutz geregelt

Vereinbarung über eine ehrenamtliche Tätigkeit

gemäß § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale)

Zwischen

,

– nachfolgend „tätige Person" genannt –

und

,

– nachfolgend „Auftraggeber" genannt –

wird Folgendes vereinbart:

§ 1 Inhalt und Umfang der Tätigkeit

(1) Die tätige Person erbringt für den Auftraggeber folgende Tätigkeit(en):

(2) Die tätige Person erbringt diese Tätigkeit(en) unentgeltlich. Eine arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Einordnung richtet sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung der Tätigkeit.

§ 2 Weisungsrecht und Einsatzzeit

(1) Die tätige Person richtet sich bei der Erfüllung der Tätigkeit(en) nach den Weisungen des Auftraggebers bzw. derjenigen Person(en), die hierzu vom Auftraggeber ermächtigt worden ist/sind.

(2) Die Einsatzzeit wird im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt.

(3) Die tätige Person ist verpflichtet, die betriebliche Ordnung zu beachten.

§ 3 Kündigung und Laufzeit

(1) Die tätige Person wird ab dem 26.04.2026 ehrenamtlich tätig.

(2) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(3) Die Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Haftung der tätigen Person

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die tätige Person nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden; die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

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* = Pflichtfeld

Tätige Person (Ehrenamtler)

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Ehrenamtspauschale berücksichtigen

Geeignet für Tätigkeiten im Rahmen der Ehrenamtspauschale (bis 840 € jährlich gemäß § 3 Nr. 26a EStG).

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Damit alles im Verein läuft

Ehrenamtliche Tätigkeiten schriftlich regeln
Aufgaben und Verantwortlichkeiten festhalten
Aufwandsentschädigungen vereinbaren (sofern satzungsgemäß zulässig)
Haftung und Versicherung klar dokumentieren
Rahmenbedingungen für Helfer definieren
Vorlagen für alle wichtigen Vereinsthemen
Deutschlandweit im Einsatz
DSGVO-konform

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Ehrenamtspauschale?

Die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG kann unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerfreie Vergütung bis 840 € pro Kalenderjahr ermöglichen (z.B. für Kassierer, Platzwart, Helfer). Ob zusätzlich Sozialversicherung anfällt, hängt u.a. von der konkreten Einordnung der Tätigkeit ab.

Was ist der Unterschied zur Übungsleiterpauschale?

Übungsleiterpauschale (3.000€): Nur für pädagogische Tätigkeiten (Trainer, Betreuer, Ausbilder). Ehrenamtspauschale (840€): Für alle anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten (Vorstand, Kassierer, Platzwart, Helfer). Beide können kombiniert werden, wenn die Tätigkeiten unterschiedlich sind.

Kann jemand beide Pauschalen nutzen?

Beides kann möglich sein, wenn tatsächlich unterschiedliche Tätigkeiten vorliegen und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Grenzen gelten jeweils kalenderjährlich; bei mehreren Auftraggebern werden Beträge typischerweise zusammengerechnet.

Was muss im Ehrenamtsvertrag stehen?

Wichtig: Vertragsparteien, genaue Tätigkeitsbeschreibung, zeitlicher Umfang, Höhe der Pauschale, Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen, Hinweis auf § 3 Nr. 26a EStG, Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht.

Kann ich auch einen Ehrenamtsvertrag ohne Pauschale nutzen?

Ja. Ein Ehrenamtsvertrag kann auch ohne Auszahlung einer Pauschale sinnvoll sein, um Aufgaben, Haftung, Datenschutz und Laufzeit klar zu regeln. Ob und in welcher Form Aufwendungsersatz möglich ist, hängt von euren internen Regelungen und den tatsächlichen Umständen ab.

Darf ich zusätzlich zur Ehrenamtspauschale Auslagen erstatten?

Das kann möglich sein (z.B. nachgewiesene Fahrt- oder Materialkosten), muss aber sauber geregelt und dokumentiert werden. Wichtig ist, dass Pauschalen/Erstattungen korrekt voneinander abgegrenzt werden und die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.