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Spendenquittung erstellen

Erstelle Spendenquittungen für deinen Verein mit dieser rechtssicheren Vorlage.

Nach amtlichem Muster
Für Geld- & Sachspenden
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So sieht die fertige Quittung aus

Zuwendungsbestätigung (Geldzuwendungen/Spende)

Im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes

Musterverein e.V. • Vereinsstraße 1 • 12345 Musterstadt
Max Mustermann
Musterstraße 123
12345 Musterstadt
Zuwendungsempfänger:
Musterverein e.V.
Vereinsstraße 1, 12345 Musterstadt
Steuernummer: 12/345/67890

Wir sind wegen Förderung des Sports nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamt Musterstadt, StNr. 12/345/67890 vom 04.03.2026, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit.

Es wird ausschließlich die Förderung des Sports im Sinne unserer Satzung betrieben.

Zuwendung:
Art: Geldspende
Betrag / Wert: 0,00 €
In Worten: null Euro
Datum: 04.03.2026
Es wird bestätigt: ☑ Die Zuwendung wird nur zur Förderung Förderung des Sports verwendet.
☑ Angaben zu Gegenleistungen: Es wurde keine Gegenleistung gewährt.
Musterstadt, 04.03.2026
Ort, Datum Unterschrift Zuwendungsempfänger
(1. Vorsitzender)

Hinweis: Wer vorsätzlich/grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt, haftet für die entgangene Steuer (§ 10b Abs. 4 EStG).

Diese Bestätigung wird nicht anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der Feststellung nach § 60a Abs. 1 AO länger als 3 Jahre zurückliegt (§ 63 Abs. 5 AO).

Schritt für Schritt zur Quittung (* = Pflichtfeld)

Wer hat gespendet?

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TSV Musterstadt

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Amtliches Muster für gemeinnützige Vereine

Die Vorlage orientiert sich am amtlich vorgeschriebenen Muster für Zuwendungsbestätigungen gemäß § 50 EStDV.

Für Geld- und Sachspenden

Geeignet für Geldspenden und Sachspenden. Die jeweils erforderlichen Pflichtangaben werden berücksichtigt.

Damit alles im Verein läuft

Geldspenden korrekt bestätigen
Sachspenden bescheinigen
Aufwandsspenden dokumentieren
Mitgliedsbeiträge als Spende ausweisen (wenn zulässig)
Verzicht auf Aufwendungsersatz erklären
Vorlagen für alle wichtigen Vereinsthemen
Deutschlandweit im Einsatz
DSGVO-konform

Häufig gestellte Fragen

Welche Angaben müssen auf einer Spendenquittung stehen?

Typisch sind: Name/Anschrift des Vereins und des Spenders, Steuernummer des Vereins, Angaben zum Freistellungsbescheid, Art der Zuwendung (Geld/Sach/Beitrag), Datum/Zeitraum, Betrag bzw. Beschreibung/Wert sowie Ort/Datum und Unterschrift. Wichtig: Angaben müssen korrekt ausgefüllt werden; bei Gegenleistungen gelten Sonderregeln.

Kann ich auch Sachspenden bescheinigen?

Ja! Wähle einfach "Sachspende" aus und beschreibe den gespendeten Gegenstand (z.B. "Laptop, 15 Zoll, Marke XY"). Gib dann den geschätzten Wert an – fertig ist die Sachspendenquittung.

Ist die Vorlage vom Finanzamt anerkannt?

Die Vorlage orientiert sich an den üblichen Anforderungen für Zuwendungsbestätigungen. Ob eine Spende steuerlich abziehbar ist, hängt vom konkreten Fall ab (z.B. Mitgliedsbeiträge, Gegenleistungen, Aufwandsspenden). Im Zweifel bitte die Hinweise des Finanzamts bzw. einen Steuerberater prüfen.

Was ist ein Freistellungsbescheid und wo finde ich den?

Der Freistellungsbescheid bestätigt die Gemeinnützigkeit deines Vereins. Das Finanzamt stellt ihn aus. Du findest dort das Datum und die ausstellende Behörde – beide Angaben musst du auf der Spendenquittung vermerken.

Bis zu welchem Betrag brauche ich keine Zuwendungsbestätigung?

Bis 300 € reicht ein vereinfachter Nachweis (z.B. Kontoauszug). Für höhere Beträge ist eine offizielle Spendenquittung Pflicht, damit der Spender sie steuerlich geltend machen kann.

Wer darf die Spendenquittung unterschreiben?

Nur vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder dürfen unterschreiben – das sind in der Regel 1. und 2. Vorsitzende oder Kassenwart, je nach Satzung.