Übungsleitervertrag
Übungsleitervertrag Vorlage – Muster für Vereine nach § 3 Nr. 26 EStG
Übungsleitervertrag
gemäß § 3 Nr. 26 EStG
zwischen
,
– nachfolgend „Verein" –
und
,
– nachfolgend „Übungsleiter" –
wird folgender Übungsleitervertrag geschlossen:
§ 1 Tätigkeit
Der Übungsleiter übernimmt ab dem 05.03.2026 die Durchführung von sportlichen Übungs- und Trainingseinheiten für den Verein.
Art, Umfang und zeitliche Lage der Einsätze werden einvernehmlich abgestimmt.
§ 2 Rechtsstellung
Die Parteien beabsichtigen eine nebenberufliche Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG. Ob und in welchem Umfang die Vergütung nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei ist, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den tatsächlichen Verhältnissen.
Die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Einordnung (z.B. Arbeitsverhältnis vs. freie Mitarbeit) ergibt sich aus der konkreten Ausgestaltung und Durchführung der Tätigkeit.
§ 3 Weisungsfreiheit
Der Übungsleiter gestaltet Inhalt und Ablauf der Übungseinheiten eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der sportlichen Zielsetzungen und Sicherheitsvorgaben des Vereins.
§ 4 Vergütung / Übungsleiterpauschale
Der Übungsleiter erhält eine monatliche Vergütung von 275.00 EUR. Soweit die Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 EStG erfüllt sind, kann die Vergütung bis zu einer Höhe von derzeit 3.300 EUR pro Kalenderjahr steuerfrei sein.
Die Zahlung erfolgt zum 15. des laufenden Monats auf das Konto .
Der Übungsleiter verpflichtet sich, den Verein unverzüglich zu informieren, sofern er bei anderen Auftraggebern ebenfalls Vergütungen im Rahmen des § 3 Nr. 26 EStG erhält oder erhalten wird.
§ 5 Keine Arbeitnehmerrechte
Soweit kein Arbeitsverhältnis begründet wird, besteht kein Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Sonderzahlungen oder sonstige arbeitsrechtliche Leistungen.
§ 6 Vertretung
Der Übungsleiter ist berechtigt, sich nach vorheriger Abstimmung mit dem Verein durch eine fachlich geeignete Person vertreten zu lassen.
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