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Übungsleitervertrag

Übungsleitervertrag Vorlage – Muster für Vereine nach § 3 Nr. 26 EStG

Rechtlich geprüft (§ 3 Nr. 26 EStG)
Schritt-für-Schritt geführt
Kostenlos starten – ohne Anmeldung
So sieht der fertige Vertrag aus

Übungsleitervertrag

gemäß § 3 Nr. 26 EStG

zwischen

,

– nachfolgend „Verein" –

und

,

– nachfolgend „Übungsleiter" –

wird folgender Übungsleitervertrag geschlossen:

§ 1 Tätigkeit

Der Übungsleiter übernimmt ab dem 05.03.2026 die Durchführung von sportlichen Übungs- und Trainingseinheiten für den Verein.

Art, Umfang und zeitliche Lage der Einsätze werden einvernehmlich abgestimmt.

§ 2 Rechtsstellung

Die Parteien beabsichtigen eine nebenberufliche Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG. Ob und in welchem Umfang die Vergütung nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei ist, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den tatsächlichen Verhältnissen.

Die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Einordnung (z.B. Arbeitsverhältnis vs. freie Mitarbeit) ergibt sich aus der konkreten Ausgestaltung und Durchführung der Tätigkeit.

§ 3 Weisungsfreiheit

Der Übungsleiter gestaltet Inhalt und Ablauf der Übungseinheiten eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der sportlichen Zielsetzungen und Sicherheitsvorgaben des Vereins.

§ 4 Vergütung / Übungsleiterpauschale

Der Übungsleiter erhält eine monatliche Vergütung von 275.00 EUR. Soweit die Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 EStG erfüllt sind, kann die Vergütung bis zu einer Höhe von derzeit 3.300 EUR pro Kalenderjahr steuerfrei sein.

Die Zahlung erfolgt zum 15. des laufenden Monats auf das Konto .

Der Übungsleiter verpflichtet sich, den Verein unverzüglich zu informieren, sofern er bei anderen Auftraggebern ebenfalls Vergütungen im Rahmen des § 3 Nr. 26 EStG erhält oder erhalten wird.

§ 5 Keine Arbeitnehmerrechte

Soweit kein Arbeitsverhältnis begründet wird, besteht kein Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Sonderzahlungen oder sonstige arbeitsrechtliche Leistungen.

§ 6 Vertretung

Der Übungsleiter ist berechtigt, sich nach vorheriger Abstimmung mit dem Verein durch eine fachlich geeignete Person vertreten zu lassen.

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Schritt für Schritt zum Vertrag (* = Pflichtfeld)

Übungsleiterdaten

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TSV Musterstadt

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Übungsleiterpauschale berücksichtigen

Geeignet für Tätigkeiten im Rahmen der Übungsleiterpauschale (bis 3.000 € jährlich gemäß § 3 Nr. 26 EStG).

Aufgaben & Laufzeit regeln

Trainingszeiten, Aufgabenbereich sowie befristete oder unbefristete Laufzeit festhalten.

Damit alles im Verein läuft

Trainer für Jugend- oder Seniorenmannschaften einsetzen
Übungsleiter für Sport- oder Kursangebote beauftragen
Nebenberufliche Trainertätigkeiten regeln
Aufwandsentschädigungen im Rahmen der Pauschale vereinbaren
Vorlagen für alle wichtigen Vereinsthemen
Deutschlandweit im Einsatz
DSGVO-konform

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Übungsleiterpauschale?

Die Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerfreie Vergütung bis 3.000 € pro Kalenderjahr (z.B. für Trainer, Übungsleiter, Betreuer). Die Tätigkeit muss nebenberuflich sein (oft als Richtwert: max. 1/3 einer Vollzeitstelle).

Kann ein Übungsleiter mehrere Pauschalen erhalten?

Nein, die Übungsleiterpauschale kann nur einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden. Einnahmen aus mehreren Übungsleitertätigkeiten (auch bei verschiedenen Vereinen) werden zusammengerechnet. Der Übungsleiter muss dem Verein mitteilen, ob er die Pauschale bereits woanders nutzt.

Was passiert, wenn die 3.000€ überschritten werden?

Der Betrag bis 3.000 € kann (bei erfüllten Voraussetzungen) steuerfrei sein. Der übersteigende Teil ist in der Regel steuerpflichtig. Ob zusätzlich Sozialversicherung anfällt, hängt u.a. von der konkreten Einordnung (z.B. Beschäftigung vs. freie Mitarbeit) ab.

Was muss im Übungsleitervertrag stehen?

Wichtig: Vertragsparteien, Art der Tätigkeit (Sportart, Gruppe), Trainingszeiten und -ort, Aufgaben und Pflichten, Höhe der Pauschale, Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen, Hinweis auf § 3 Nr. 26 EStG, ggf. erforderliche Lizenzen.